
Schutzkonzept
Unser Schutzkonzept stellt einen zentralen Grundbaustein für die Qualitätsentwicklung und -sicherung unserer Einrichtung, konkreter zur Prävention und Intervention innerhalb des Kinderschutzes, dar. Neue Impulse von innen und außen werden dabei zur kontinuierlichen Weiterentwicklung genutzt. Alle Mitarbeitenden des Vereins haben an verschiedenen Aspekten des Schutzkonzepts durch kritische Reflektion, gemeinsames Entwickeln und Zusammenstellen von Grundhaltungen und Wertvorstellungen mitgewirkt. Das Schutzkonzept soll dazu dienen, unseren Beitrag zur Prävention und zum Schutz junger Menschen nachvollziehbar und transparent nach außen zu tragen.
Das Schutzkonzept ist dabei partizipativ und prozesshaft angelegt und wird daher stetig ergänzt und erweitert werden. So wurden und werden auch zukünftig im Rahmen dieses Schutzkonzepts verschiedene Arbeitseinheiten (Umfragen, Workshops, etc.) mit den an den Verein angebundenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelt und umgesetzt. Diese Arbeitseinheiten sollen dazu dienen, den jungen Menschen ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuzeigen und sie für diese Aspekte weiter zu sensibilisieren. Ergebnisse dieser Arbeitseinheiten lassen sich zukünftig hier finden.
Partizipation & Beschwerde
Wir möchten sicherstellen, dass die Kinder das Gefühl haben, gehört zu werden. Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Eine zentrale Aufgabe unseres Vereins als Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist es, dieses Recht gemeinsam mit den Kindern zu leben. Daher wurde mit den Kindern, die in unseren stationären Wohngruppen leben, eine anonyme Online-Umfrage mit dem Themenschwerpunkt Partizipation und Beschwerde durchgeführt. Regelmäßige Umfragen sind geplant und werden sukzessive ergänzt.
Sexualpädagogisches Konzept
Unser institutionelles Schutzkonzept soll sowohl die Sensibilität und Aufmerksamkeit der Fachkräfte in Bezug auf übergriffiges, unangemessenes oder gar gewalttätiges Verhalten gegenüber den jungen Menschen schärfen als auch Handlungsschritte an die Hand geben, welche in Fällen des Verdachts zu ergreifen sind. Auf Seiten der jungen Menschen dient das Schutzkonzept insbesondere dazu, sie als Träger*innen eigener Rechte wahrzunehmen und ernst zu nehmen, ihnen die Möglichkeiten der Beteiligung und Beschwerde aufzuzeigen und sie in dieser Hinsicht zu unterstützen und zu stärken, um so einen zentralen Beitrag zur Prävention von übergriffigem und gewalttätigem Verhalten zu leisten.
Prävention von (sexualisierter) Gewalt bedeutet jedoch nicht Prävention von Sexualität. Sexuelle Bildung ist ein Baustein von Prävention sexualisierter Gewalt und daher ein wichtiger Bestandteil unseres Schutzkonzepts. Entsprechend ist das vorliegende sexualpädagogische Konzept nicht losgelöst von unserem Schutzkonzept zu sehen, sondern sollte in Ergänzung zueinander betrachtet und rezipiert werden. Beide Elemente sind wichtige Bausteine für die Qualitätssicherung und -entwicklung unserer Arbeit.